Projekt Beschreibung

Wir leisten für Sie

Behandlungspflege umfasst im engeren Sinne medizinische Tätigkeiten und darf nur von dafür ausgebildeten Fachkräften und Assistenten durchgeführt werden. Sie ist Teil der häuslichen Krankenpflege (HKP) und muss von einem Arzt verordnet werden. Dies erfolgt über das vom Arzt ausgedruckte Formular „Verordnung häuslicher Krankenpflege“. Die Kosten hierfür werden von der Krankenkasse übernommen.

Folgende Leistungen werden von unserem Pflegedienst erbracht:

  • Richten und Verabreichen von Medikamenten

  • Herrichten der Medikamentenbox für eine Woche

  • Verabreichen von Augentropfen

  • Medizinische Einreibungen bei Hauterkrankungen

  • Blutdruckmessung
    bei Erst- und Neueinstellung eines Hypertonus
  • Blutzuckermessung bei Erst- und Neueinstellung eines Diabetes

  • Insulininjektionen

  • Subcutane -Injektionen z. B. Heparin zur Thromboseprophylaxe oder Vitamine bei Mangelerkrankung

  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen

  • An- und Ablegen von Kompressionsverbänden

  • Versorgung von chronischen Wunden

  • Versorgung von akuten Wunden

  • Anleitung zur Behandlungspflege

Erfahren Sie auch unsere Leistungen zur Grundpflege