Wir leisten für Sie
Ziel der häuslichen Grundpflege ist es, hilfsbedürftigen Menschen die erforderliche Unterstützung zukommen zu lassen, die sie brauchen, um weiterhin in ihrer vertrauten Umgebung leben zu können.
Dabei wird die Pflegebedürftigkeit seit Anfang 2017 nicht mehr nur bei körperlichen, sondern auch bei seelischen und geistigen Einschränkungen festgestellt. so dass auch in diesen Fällen nach der Begutachtung durch den MDK (medizinischer Dienst der Krankenkassen) Leistungen aus der Pflegeversicherung gezahlt werden.
Neu ist die Einstufung in fünf verschiedene Pflegegrade, die den Pflegebedarf differenzierter als bisher erfassen sollen.
Folgende Leistungen werden von unserem Pflegedienst erbracht:
Aktivierende Hilfe und/oder Übernahme bei der Körperpflege.
Hilfe beim An- und Auskleiden
Hilfe bei der Mobilisation
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Verhinderungspflege
Beratungsgespräche nach § 37.3