Wir leisten für Sie
Behandlungspflege umfasst im engeren Sinne medizinische Tätigkeiten und darf nur von dafür ausgebildeten Fachkräften und Assistenten durchgeführt werden. Sie ist Teil der häuslichen Krankenpflege (HKP) und muss von einem Arzt verordnet werden. Dies erfolgt über das vom Arzt ausgedruckte Formular „Verordnung häuslicher Krankenpflege“. Die Kosten hierfür werden von der Krankenkasse übernommen.
Folgende Leistungen werden von unserem Pflegedienst erbracht:
Richten und Verabreichen von Medikamenten
Herrichten der Medikamentenbox für eine Woche
Verabreichen von Augentropfen
Medizinische Einreibungen bei Hauterkrankungen
- Blutdruckmessung
bei Erst- und Neueinstellung eines Hypertonus Blutzuckermessung bei Erst- und Neueinstellung eines Diabetes
Insulininjektionen
Subcutane -Injektionen z. B. Heparin zur Thromboseprophylaxe oder Vitamine bei Mangelerkrankung
An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
An- und Ablegen von Kompressionsverbänden
Versorgung von chronischen Wunden
Versorgung von akuten Wunden
Anleitung zur Behandlungspflege