Nach der Einordnung in einen Pflegegrad besprechen wir gemeinsam, welche Leistungen Sie wünschen. Diese können aus einer Leistungsvereinbarung, die wir mit den Pflegekassen abgeschlossen haben, ausgewählt werden.
Wir stellen Ihnen dann einen Kostenvoranschlag aus. Die Leistung eines Pflegedienstes heißt in der Gesetzessprache „Sachleistung“, die Bezahlung von Angehörigen oder privaten Pflegepersonen heißt „Geldleistung“. Von „Kombinationsleistung“ spricht man, wenn sich Angehörige/ private Pflegepersonen die Pflege teilen.
Wird das Budget des Pflegegrades vom Pflegedienst nicht ausgeschöpft, erhalten Sie anteilig Pflegegeld ausgezahlt.