Pflegende Angehörige müssen bei Pflegegrad 2 und 3 alle sechs Monate,
bei Pflegegrad 4 und 5 alle drei Monate ohne Aufforderung ein Beratungs-gespräch in Anspruch nehmen.
Nein, wir führen keine Kontrollen durch. Der Besuch dient zur Beratung und Unterstützung der Angehörigen bzw. der Betreuungsperson. Dazu gehört eine Einschätzung der individuellen Situation mit Hinweisen auf Hilfestellungen und Beratung bei der Einbindung von Hilfeangeboten.
Die Kosten hierfür werden zusätzlich zum Pflegegeld von der Pflegekasse übernommen.
Bei Nichteinhalten der Beratungseinsätze werden die Kassen die Leistung kürzen oder sogar streichen.