– Als Bezieher von Pflegegeld muss ich einen Beratungsbesuch in regelmäßigen Abständen vorweisen, kommt der Pflegedienst dann zur Kontrolle der häuslichen Situation und des Pflegezustandes der betroffenen Person?
fhasslinghaus2018-02-28T10:39:26+01:00Pflegende Angehörige müssen bei Pflegegrad 2 und 3 alle sechs Monate, bei Pflegegrad 4 und 5 alle drei Monate ohne Aufforderung ein Beratungs-gespräch in Anspruch nehmen. Nein, wir führen keine Kontrollen durch. Der Besuch dient zur Beratung und Unterstützung der Angehörigen bzw. der Betreuungsperson. Dazu gehört eine Einschätzung der individuellen Situation mit Hinweisen auf Hilfestellungen